Releasing – Heilen durch Loslassen

 

 

Einzel-Coaching: Releasing

Einzelsitzungen bieten die Gelegenheit, Ihre Lebensthemen in ihren tieferen Zusammenhängen zu erkennen und um Blockaden, die daraus resultieren, loszulassen.

Releasing-Sitzungen weisen meistens sowohl eine höhere Intensität als auch Wirksamkeit auf als rein gesprächsorientierte Therapiesitzungen.

Dabei arbeite ich mit Ihnen an einer gründlichen Auflösung der seelischen Ursachen der am stärksten belastenden Lebenssituation. Wir skizzieren gemeinsam sinnvolle Schritte und Ziele für Ihre nächste Lebensphase und besprechen gegebenenfalls die Notwendigkeit, professionelle Hilfe aus anderen Disziplinen hinzu zu nehmen.

Vereinbaren Sie einfach unter 0178-34 06 333 einen Termin oder schreiben Sie mir eine Mail.
Ich freue mich auf Sie!

 

Wie läuft eine Releasing-Behandlung ab?

Jede Sitzung ist ein Prozess, der von Ihrem Anliegen ausgeht und sich dann in Richtung Lösung und Heilung entfaltet. Die passe ich Ihren individuellen Erfordernissen an.

Beispielsweise kann die Sitzung so ablaufen:

  1. Gespräch zum Ankommen, Klärung Ihres Anliegens
  2. Körperliche Entspannung
  3. Verbindung mit Ihrer „höchsten liebenden Kraft“ und Bitte um Führung und Begleitung
  4. Individuelle Bearbeitung Ihres Anliegens
  5. Abschluss und Integration

Sie erhalten die Gelegenheit, sich auf liebevolle und achtsame Weise die Dinge anzuschauen, die Ihren gegenwärtigen Problemen zugrunde liegen.

Oft sind noch unverarbeitete Erfahrungen aus der eigenen Lebensgeschichte im System wirksam – auch solche, die nicht bewusst erinnert werden. Belastende Gefühle, Überzeugungen und Entscheidungen können losgelassen werden.

Befreit von diesen Einschränkungen wird Energie frei für neue Entwicklungen in Ihrem Leben.

 

Mal Überblick bekommen – spirituelle Weiterentwicklung

Releasing ist eine sehr feine Arbeit, die viel Raum lässt für genaues Hinspüren.

 

Preise:

Beratung, Coaching, Releasing
80,– €/Std.

 

Terminbuchungen sind verbindlich. Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem Termin wird ein Storno i.H.v. 50 % des Sitzungshonorars fällig, bei Nichterscheinen das volle Honorar. Dies gilt auch im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt. Stornogebühren entfallen, wenn ein(e) Ersatzkandidat(in) gestellt oder ein Termin rechtzeitig verschoben wird.